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Lagerung |
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Für die Lagerung von O-Ringen gilt grundsätzlich die DIN 7716 (Richtlinie für Lagerung, Wartung und Reinigung von Gummierzeugnissen). Wichtig ist die sachgemäße Lagerung. Die Gebrauchsdauer von O-Ringen kann durch viele Einflüsse, wie z. B. Licht, Wärme, Feuchtigkeit, Sauerstoff, Ozon usw. beeinflußt und dadurch verändert werden. Die ideale Temperatur zur Lagerung liegt zwischen + 5 bis + 20 Grad C. Allgemein gilt die Lagerung in Polyethylenbeuteln verschweißt als optimal. Wir empfehlen folgende Lagerzeiten nicht wesentlich zu überschreiten:
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| FFKM | 10 Jahre |
| FPM | 10 Jahre |
| MVQ | 10 Jahre |
| EPDM | 6 Jahre |
| NBR | 4 Jahre |
| CR | 4 Jahre |
Geltungsbereich
Die nachstehenden Richtlinien (Auszug aus
DIN 7716) gelten für Gummi-Erzeugnisse in reiner und mit anderen Werkstoffen
zusammengesetzter Form, und zwar für Elastomere aus Naturkautschuk und/oder
Synthese- kautschuk sowie für Klebstoffe und Lösungen. Die Richtlinen
nach DIN 7716 Abschnitt 3 und 4 gelten in erster Linie als Anforderungen für
eine langzeitige Lagerung (im allgemeinen länger als 6 Monate). Für
kurzfristige Lagerung (weniger als 6 Monate) - wie etwa in Produktions- und
Auslieferungslägern mit laufendem Materialabfluß - sind die Vorschriften der
DIN 7716 bis auf die generellen Anforderungen an den Lagerraum nach Abschnitt 3
und 3.1 sinngemäß anwendbar, solange dadurch Aussehen und Funktion der
Erzeugnisse keine nachteiligen Veränderungen erfahren (siehe DIN 7716 Abschnitt
2) und solange nicht ein Widerspruch zu speziellen Forderungen dieser Norm für
ausdrücklich kurze Lagerfristen von Gummi-Erzeugnissen entsteht (siehe DIN 7716
Abschnitt 4.2.b)
Allgemeines
Unter ungünstigen
Lagerungsbedingungen oder bei unsachgemäßer Behandlung ändern die meisten
Gummi-Erzeugnisse ihre physikalischen Eigenschaften. Sie können z.B. durch übermäßige
Verhärtung, Weichwerden, bleibende Verformung sowie durch Abblättern, Risse
oder sonstige Oberflächenschäden unbrauchbar werden. Die Veränderungen können
durch die Einwirkung von z.B. Sauerstoff, Ozon, Wärme, Licht, Feuchtigkeit, Lösungsmittel
oder die Lagerung unter Spannung hervorgerufen werden. Sachgemäß gelagerte und
behandelte Gummi-Erzeugnisse bleiben über einen langen Zeitraum (einige Jahre)
fast unverändert in ihren Eigenschaften
Die Lagertemperatur sollte +15°C
sein und darf +25°C nicht überschreiten, da es sonst zu einer Verhärtung der
physikalischen Eigenschaften oder Verkürzung der Lebensdauer kommen kann. Die
Lagertemperatur sollte ebenfalls nicht unter -10°C liegen. Niedrigere
Temperaturen sind für Gummi-Erzeugnisse im allgemeinen nicht schädlich, doch können
diese bei tieferen Temperaturen sehr steif werden. Stark gekühlte
Erzeugnisse sind vor Inbetriebnahme längere Zeit auf eine Temperatur von über
+20°C zu bringen. Klebstoffe und Lösungen dürfen nicht kälter als 0°C,
Gummi-Erzeugnisse aus gewissen Chloroprenekautschuktypen unter Umständen nicht
kälter als +12°C gelagert werden.
Bei Heizung des Lagerraums sind
Heizkörper und Leitungen abzuschirmen. Die Wärmequellen in den Lager- räumen
sollen so ausgelegt sein, daß die Temperatur der eingelagerten Artikel +25°C
nicht übersteigt. Der Abstand zwischen Heizkörper und Lagergut muß mindestens
1 m betragen.
Feuchtigkeit
Die Gummi-Erzeugnisse sollen vor
Licht geschützt werden, insbesondere vor direkter Sonnenbestrahlung und vor
starkem künstlichen Licht mit hohem ultravioletten Anteil. Die Fenster der
Lagerräume sind aus diesem Grunde mit einem roten oder orangefarbenen
(keinesfalls blauen) Schutzanstrich zu versehen. Alle Lichtquellen, die
ultraviolette Strahlen aussenden, wie z.B. offen installierte Leuchtstoffröhren,
wirken insbesondere wegen der damit verbundenen Ozonbildung schädigend.
Vorzuziehen ist eine Raumbeleuchtung mit normalen Glühlampen.
Die Gummi-Erzeugisse sollen vor
Luftwechsel, vor allem vor Zugluft, geschützt werden durch Einhüllen, durch
Lagerung in luftdichten Behältern oder durch andere Mittel. Dies bezieht sich
vor allem auf die Artikel mit einer großen Oberfläche im Verhältnis zum
Volumen, z.B. gummierte Stoffe oder zellige Artikel. Da Ozon besonders schädlich
ist, dürfen die Lagerräume keinerlei Ozon erzeugende Einrichtungen enthalten,
wie z.B. fluores- zierende Lichtquellen, Quecksilberdampflampen, Elektromotoren
oder sonstige Geräte, die Funken oder andere elektrische Entladungen erzeugen können.
Verbrennungsgase und Dämpfe, die durch photochemische Vorgänge zu Ozonbildung
führen können, sollten beseitigt werden. Lösungsmittel, Kraftstoffe,
Schmierstoffe, Chemikalien, Säuren, Desinfektionsmittel u.ä. dürfen im
Lagerraum nicht aufbewahrt werden. Gummilösungen sind unter Beachtung der
behördlichen Vorschriften über die Lagerung und Beförderung brennbarer Flüssig-
keiten in einem besonderen Raum zu lagern.
Es ist darauf zu achten, daß
Gummi-Erzeugnisse spannungsfrei, d.h. ohne Zug, Druck oder sonstige Verformungen
gelagert werden, da Spannungen sowohl eine bleibende Verformung als auch Rißbildung
begünstigen. Bestimmte Metalle, im besonderen Kupfer und Mangan, wirken auf
Gummi-Erzeugnisse schädigend. Deshalb dürfen Gummi-Erzeugnisse nicht in Berührung
mit diesen Metallen gelagert werden, sondern müssen durch Verpackung oder durch
Abschluß mit einer Schicht, z.B. Papier oder Polyethylen, geschützt werden. Die
Werkstoffe der Behälter, des Verpackungs- und Abdeckmaterials dürfen keine für
Gummi-Erzeugnisse schädlichen Bestandteile enthalten, z. B. Kupfer oder
kupferenthaltende Legierungen, Benzin, ßl und dergleichen. Weichmacher
enthaltende Folien dürfen zur Verpackung nicht verwendet werden.
Werden Gummi-Erzeugnisse eingepudert, so darf der Puder keine für die
Gummi-Erzeugnisse schädlichen Bestandteile enthalten. Geeignet zum Einpudern
sind Talkum, Schlämmkreide, feinkörniges Glimmerpulver und Reisstärke. Das
gegenseitige Berühren von Gummi-Erzeugnissen verschiedener Zusammensetzung ist
zu vermeiden. Das gilt vor allem für Gummi-Erzeugnisse verschiedener Farben. Gummi-Erzeugnisse
sollten für eine möglichst kurze Zeit im Lager verbleiben. Bei langfristiger
Lagerung ist darauf zu achten, daß neu hinzu- kommende Erzeugnisse von den
schon vorhandenen getrennt gelagert werden. An dieser Stelle weisen wir auf die
DIN 9088 Luft- und Raumfahrt-Richtlinien für die zulässigen Lagerzeiten von
Erzeugnissen aus Elastomeren hin.
Die Reinigung von
Gummi-Erzeugnissen kann mit Seife und warmem Wasser erfolgen. Die gereinigten
Artikel sind bei Raumtemperatur zu trocknen. Nach einer längeren Lagerung (6
bis 8 Monate) können die Erzeugnisse mit einer 1,5%igen Natriumkarbonatlösung
gereinigt werden. Die Reste der Reinigungsflüssigkeit sind mit Wasser abzuspülen.
Wirksame und besonders schonende Reinigungsmittel werden vom Hersteller
empfohlen.
Lösungsmittel, wie Trichlorethylen, Tetrachlorkohlenstoff sowie
Kohlenwasserstoffe dürfen zum Reinigen nicht verwendet werden. Weiter verbietet
sich hierfür die Benutzung von scharfkantigen Gegenständen, Drahtbürsten,
Schmirgelpapier usw. Wiedergegeben mit Genehmigung des Deutschen
Normenauschusses. Maßgebend ist die jeweils neueste Ausgabe des Normblattes im
Normformat A4, das bei der Beuth-Vertrieb
GmbH erhältlich ist.